Welche Geräte werden von Loler abgedeckt
Die Verordnung über Hebevorgänge und Hebezeuge von 1998 (LOLER) ist eine Reihe von Vorschriften im Vereinigten Königreich, die die sichere Verwendung von Hebezeugen regeln. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle Hebevorgänge auf sichere Weise durchgeführt werden und dass alle Hebevorrichtungen ordnungsgemäß gewartet und überprüft werden. Einer der Hauptaspekte von LOLER ist, dass es eine breite Palette von Geräten abdeckt, die bei Hebevorgängen verwendet werden.
Die LOLER-Richtlinie gilt für eine breite Palette von Hebezeugen, darunter Kräne, Hebezeuge, Gabelstapler und mobile Hubarbeitsbühnen. Sie gilt auch für Hebezubehör wie Schlingen und Ketten sowie für alle Anbaugeräte, die bei Hebevorgängen verwendet werden. Darüber hinaus deckt LOLER auch Ausrüstungen ab, die zum Heben von Personen verwendet werden, wie z. B. Personenaufzüge und Lastenaufzüge.
Eine der wichtigsten Anforderungen der LOLER-Verordnung ist, dass alle Hebezeuge in regelmäßigen Abständen von einer sachkundigen Person gründlich geprüft werden müssen. Diese Prüfung muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Sicherheit des Geräts zu beurteilen. Die Häufigkeit dieser Prüfungen hängt von der Art der Ausrüstung und der Art der Hebevorgänge ab, muss aber bei den meisten Arten von Hebezeugen mindestens einmal alle sechs Monate durchgeführt werden.
Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen verlangt LOLER auch, dass alle Hebezeuge ordnungsgemäß gewartet und überprüft werden. Dazu gehört, dass die Ausrüstung in einem guten Betriebszustand gehalten wird, dass etwaige Mängel unverzüglich behoben werden und dass die Ausrüstung auf sichere Weise verwendet wird. Die Arbeitgeber sind auch verpflichtet, für eine angemessene Schulung und Überwachung zu sorgen, um sicherzustellen, dass alle Hebevorgänge sicher durchgeführt werden.
Die LOLER-Verordnung legt den Arbeitgebern auch die Verantwortung auf, sicherzustellen, dass alle Hebezeuge ordnungsgemäß mit ihrer sicheren Arbeitslast gekennzeichnet sind und dass alle Bediener die erforderlichen Informationen und Anweisungen zur sicheren Verwendung der Geräte erhalten. Die Arbeitgeber sind auch verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Prüfungen und Wartungsarbeiten zu führen und diese Aufzeichnungen den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Insgesamt handelt es sich bei LOLER um ein umfassendes Regelwerk, das ein breites Spektrum von Hebezeugen abdeckt, die bei Hebevorgängen verwendet werden. LOLER stellt sicher, dass alle Hebezeuge ordnungsgemäß gewartet, inspiziert und auf sichere Weise verwendet werden, und trägt so zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern bei, die an Hebevorgängen beteiligt sind. Arbeitgeber, die die LOLER-Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Geldstrafen und strafrechtlicher Verfolgung, rechnen. Daher ist es für alle Arbeitgeber wichtig, sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen im Rahmen dieser Vorschriften nachkommen.