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Konformität im Zusammenhang mit der Aufzugsinstandsetzung/Modernisierung

Einer der drei wichtigsten Entscheidungsfaktoren für die Renovierung oder Modernisierung eines bestehenden Aufzugs ist die Einhaltung der Vorschriften, die anderen beiden Faktoren sind Zuverlässigkeit und Ästhetik. Die Gesetze rund um Aufzüge und Barrierefreiheit ändern sich ständig, da die Technologie voranschreitet und wir daran arbeiten, eine integrativere Gesellschaft zu werden. Wenn Sie Ihren Aufzug aufrüsten möchten, weil er nicht den Anforderungen entspricht (oder wenn Sie sich nicht sicher sind), finden Sie im Folgenden einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, wie er die Anforderungen gemäß den aktuellen Gesetzen und Normen im Vereinigten Königreich erfüllen kann oder nicht.

Im Vereinigten Königreich legt der Disability Discrimination Act (DDA) aus dem Jahr 1995, der inzwischen weitgehend vom Equality Act 2010 abgedeckt wird, Richtlinien fest, die sicherstellen sollen, dass Einrichtungen und Gebäude für alle zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für öffentliche Gebäude und Dienstleistungen obligatorisch, was auch Vorkehrungen für Behindertenaufzüge einschließt. Die Einhaltung dieser Normen unterstützt nicht nur die Zugänglichkeit, sondern hilft Organisationen auch, mögliche rechtliche Anfechtungen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung zu vermeiden.

Wichtige Anforderungen für DDA-konforme Behindertenaufzüge

Um die DDA-Konformität zu erreichen, sollte ein Aufzug so konzipiert und betrieben werden, dass er für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich ist. Nachfolgend sind die wichtigsten Komponenten aufgeführt, die zur DDA-Konformität eines Aufzugs beitragen:

1. Zugängliche Steuerelemente

  • Positionierung: Die Bedienelemente sollten für Rollstuhlfahrer zugänglich sein und sich in der Regel zwischen 900 und 1200 mm über dem Boden befinden. In diesem Bereich können Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Personen, die sitzen, die Bedienelemente leicht erreichen.
  • Blindenschrift und taktile Schaltflächen: Alle Tasten sollten mit Braille-Schrift und erhabenen taktilen Markierungen versehen sein, damit sehbehinderte Benutzer die Etagennummern und Bedienelemente durch Berührung erkennen können.
  • Akustische Ankündigungen: Der Aufzug sollte über akustische Ansagen verfügen, die die Benutzer über die aktuelle Etage und die Fahrtrichtung informieren, was für Personen mit Sehbehinderungen hilfreich ist.

2. Türbreite und Verweilzeit

  • Breite: Aufzugstüren sollten eine lichte Mindestöffnungsbreite von 800 mm haben, damit Rollstühle bequem untergebracht werden können.
  • Verweilzeit: Die Türen sollten über einen verzögerten Schließmechanismus oder eine Feststellfunktion verfügen, damit Personen mit eingeschränkter Mobilität ausreichend Zeit haben, sicher ein- und auszusteigen.

3. Klare Beschilderung und visuelle Indikatoren

  • Die Beschilderung sollte klar und kontrastreich sein und sich sowohl für stehende als auch für sitzende Benutzer in Augenhöhe befinden. Dazu gehören Indikatoren für Bodenhöhe und Fahrtrichtung.
  • Visuelle Anzeigen, wie z. B. eine Leuchte oder eine Digitalanzeige, sollten vorhanden sein, um den Standort des Aufzugs und die beabsichtigte Richtung anzuzeigen und so den Benutzern mit Hörbehinderungen zu helfen.

4. Notfall-Merkmale

  • Zwei-Wege-Kommunikation: Der Aufzug muss über ein Notfall-Kommunikationssystem, z. B. ein Telefon oder eine Gegensprechanlage, verfügen, das von allen Personen, auch von Personen mit Sprach- oder Hörbehinderungen, benutzt werden kann.
  • Alarmanlage: Für Notfälle sollten akustische und optische Alarme vorhanden sein. Die Alarme sollten leicht zu aktivieren und deutlich erkennbar sein.

5. Innenraum und Handläufe

  • Geräumiges Interieur: Die Aufzüge sollten so geräumig sein, dass sich Rollstühle leicht drehen lassen. In der Regel bedeutet dies eine Mindestgröße von 1100 mm x 1400 mm für die Benutzung mit einem Rollstuhl.
  • Handläufe: An mindestens einer Wand des Aufzugs sollten stabile, leicht zu greifende Handläufe angebracht werden, in der Regel in einer Höhe von etwa 900 mm, die Personen mit eingeschränkter Mobilität Halt bieten.

6. Bodenbeläge und Schwellen

  • Der Bodenbelag sollte rutschfest sein, um Unfälle zu vermeiden, insbesondere für Personen mit Stabilitätsproblemen.
  • Fließende Übergänge: Die Schwelle zwischen dem Aufzug und dem Fußboden sollte glatt und eben sein, um Stolperfallen oder Hindernisse für Rollstühle zu vermeiden.

Mögliche Ursachen für die Nichteinhaltung der DDA-Vorschriften bei Behindertenaufzügen

Die Nichteinhaltung der DDA-Normen kann verschiedene Gründe haben, die oft auf veraltete Designs oder unzureichende Anpassungen zurückzuführen sind. Hier sind einige häufige Probleme, die dazu führen können, dass ein Aufzug nicht den Normen entspricht:

1. Unzureichende Kontrolle Zugänglichkeit

  • Falsche Höhe: Bedienelemente, die außerhalb des empfohlenen Höhenbereichs angebracht werden, können für Rollstuhlfahrer unzugänglich sein.
  • Fehlen von Blindenschrift oder taktilen Markierungen: Ohne taktile Merkmale wird der Aufzug für sehbehinderte Personen unbrauchbar.

2. Enge Türen und unzureichende Verweildauer

  • Enger Eingang: Türen, die schmaler als 800 mm sind, sind für die meisten Rollstuhlfahrer nicht geeignet.
  • Schnell schließende Türen: Eine unzureichende Verweildauer kann Personen mit eingeschränkter Mobilität daran hindern, sicher ein- oder auszusteigen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.

3. Fehlende Funktionen für die Notfallkommunikation

  • Das Fehlen eines Zwei-Wege-Kommunikationssystems oder von Alarmen, die sich nur auf Geräusche stützen, kann dazu führen, dass die Nutzer ohne Möglichkeit, Hilfe zu rufen, festsitzen, insbesondere wenn sie Hör- oder Sprachprobleme haben.

4. Schlecht platzierte oder unzureichende Handläufe

  • Wenn Handläufe fehlen oder falsch angebracht sind, können Personen mit Mobilitätsproblemen Schwierigkeiten haben, das Gleichgewicht zu halten oder sich sicher im Aufzug zu bewegen.

5. Begrenzter interner Raum

  • Kleinere Aufzüge, die nicht den Größenanforderungen für Rollstühle entsprechen, sind nicht konform und für Benutzer mit Mobilitätshilfen nicht zugänglich.

6. Probleme mit visuellen und auditiven Indikatoren

  • Eine unzureichende Beleuchtung oder das Fehlen visueller Indikatoren, wie z. B. Stockwerksnummern oder Wegweiser, machen es für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen schwierig, sich zurechtzufinden.

Wie Base Lift Services Ihnen helfen kann

Die Einhaltung der DDA-Normen für Behindertenaufzüge ist für die Zugänglichkeit und Inklusion von wesentlicher Bedeutung. Organisationen sollten ihre Aufzüge regelmäßig überprüfen und aufrüsten, um diese Standards zu erfüllen, da die Nichteinhaltung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und den Zugang für Menschen mit Behinderungen einschränken kann. Durch die Einhaltung der DDA-Richtlinien können wir Einrichtungen dabei helfen, sicherzustellen, dass jeder, unabhängig von seinen körperlichen Fähigkeiten, ihre Aufzüge sicher und vertrauensvoll nutzen kann.

Wenn Sie erwägen, Ihre Aufzugsanlage(n) zu modernisieren oder zu überholen, wenden Sie sich bitte an unser Team. Wir organisieren den Besuch eines Ingenieurs, der eine erste Begutachtung des/der Aufzugs/Aufzüge durchführt, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Sobald die Details geklärt sind, werden die Teile bestellt und die Arbeiten können beginnen. Bitte beachten Sie unser Umbauten von Personenaufzügen Webseite für weitere Informationen.

Kontaktdaten für Anfragen zur Renovierung/Modernisierung

E-Mail: Projects@baselifts.co.uk

Telefon: 020 3435 6838

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